Modulare Truppausbildung - MTA

Die MTA ist die Grundausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, sie besteht aus drei Teilen (Basismodul, Modul Ausbildung- und Übungsdienst, Ergänzungsmodule). Ziel ist es in einer möglichst praxisnahen Ausbildung für alle Feuerwehrleute den gleichen Grundstock zu legen und nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung fertig ausgebildete Truppführer zu haben.

MTA - Basis
Ausbildungsziel  
Im Basismodul geht es im Wesentlichen darum, den Grundstock für die künftige Tätigkeit als Truppführer zu legen. Das Basismodul besteht aus theoretischen und praktischen Bestandteilen, wobei (wie bereits erwähnt) auf eine praxisnahe Ausbildung wert gelegt wird! 
 
Inhalte  
  • Gesetzliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Organisation 
  • Brennen und Löschen 
  • Fahrzeugkunde 
  • Persönliche Schutzausrüstung sowie Sonderausrüstung 
  • Gerätekunde 
  • Sichern gegen Absturz 
  • Hygiene im Einsatz 
  • Fahrzeugtechnik 
  • Funkausbildung 
  • Verhalten bei Gefahr 
  • PSNV – Grundlagen 
  • Einheiten im Löscheinsatz 
  • ABC-Gefahren (Grundlagen) 
 
Nach Abschluss des Basismoduls ist eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung vorgesehen. Danach geht es weiter mit dem Ausbildungs- und Übungsdienst sowie den Ergänzungsmodulen. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung (ebenfalls schriftlich und praktisch) haben die Teilnehmer die Qualifikation zum Truppführer. 
 
Voraussetzungen 
Bei Beginn: Mindestalter 15 Jahre  
 
Ausbildungsdauer 
 
MTA-Basismodul - Stunden nicht mehr vorgegeben (Theorie und Praxis) 
 
Ausrüstung 
  • Theorie: Schreibunterlagen sowie Stifte  
  • Praxis: Vollständiger Schutzanzug bei Jugendlichen entsprechend der Jugendschutzanzug nach DJF-Richtlinie 
 
Organisation 
Die MTA wird durch die Feuerwehren selbst ausgebildet, eine gemeinsame Ausbildung in den KBM-Bereichen ist ausdrücklich erwünscht und wird so weit wie möglich durch die Kreisbrandinspektion gefördert! Die Gebiets-KBMs unterstützen bei der Planung und der Durchführung. 
 
Die Ausbilder (z.B. JW, KDT, GF, ZF) sind aus den eigenen Reihen zu stellen  
 
Bestimmte Ausbildungsinhalte wie beispielsweise PSNV, Funk, Gefahrgut können nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbereichen durch die Fach-KBMs und oder die Fachberater der Kreisbrandinspektion durchgeführt bzw. unterstützt werden. 
 
Bei der Abnahme sollte ein Abnahmeberechtigter der Kreisbrandinspektion anwesend sein. 
MTA - Übungs- und Ausbildungsmodul
Ausbildungsziel  
Vorgabe dieser Ausbildungsabschnitte ist das Erlangen von „Praxiserfahrung“ aufbauend auf das Basismodul (Theorie). Es ist kein gesonderter „Lehrgang“, sondern in der Regel der normale Übungsdienst in der (eigenen) Feuerwehr, Teilnahme an den Übungen (jährlicher Übungsplan) auf Standortebene, bei dem die Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Basismodul vertieft und gefestigt werden. 
 
Inhalte  
  • Rechte und Pflichten 
  • Physische und psychische Belastungen 
  • Digitalfunk-Grundlagen 
  • Persönliche Schutzausrüstung sowie Sonderausrüstung 
  • Gerätekunde 
  • Sichern gegen Absturz 
  • Hygiene im Einsatz 
  • Fahrzeugtechnik – Alternative Antriebe 
  • Funkausbildung 
  • Verhalten bei Gefahr 
  • PSNV – Grundlagen 
  • Einheiten im Löscheinsatz 
  • ABC-Gefahren (Grundlagen) 
 
Nach dem Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ sowie den „Ergänzungsmodulen“ können die Teilnehmer die Abschlussprüfung (ebenfalls schriftlich und praktisch) ablegen und haben bei Erfolg die Qualifikation zum Truppführer. 
 
Voraussetzungen 
Bei Beginn: Mindestalter 16 Jahre 
 
Ausbildungsdauer 
MTA Übungs- und Ausbildungsmodul - ca. 2 Jahre (Theorie und Praxis) 
 
Ausrüstung 
  • Praxis: Vollständiger Schutzanzug bei Jugendlichen entsprechend der Jugendschutzanzug nach DJF-Richtlinie 
 
Organisation 
Die MTA wird durch die Feuerwehren selbst ausgebildet, eine gemeinsame Ausbildung in den KBM-Bereichen ist ausdrücklich erwünscht und wird so weit wie möglich durch die Kreisbrandinspektion gefördert! Die Gebiets-KBMs unterstützen bei der Planung und der Durchführung 
 
Die Ausbilder (z.B.: JW, KDT, GF, ZF) sind aus den eigenen Reihen zu stellen  
 
Bestimmte Ausbildungsinhalte wie beispielsweise PSNV, Funk, Gefahrgut können nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbereichen durch die Fach-KBMs und oder die Fachberater der Kreisbrandinspektion durchgeführt bzw. unterstützt werden. 
 
Bei der Abnahme sollte ein Abnahmeberechtigter der Kreisbrandinspektion anwesend sein. 
MTA - Ergänzungsmodule
Ausbildungsziel  
Die Ergänzungsmodule gehen auf weitere Beladungsbestandteile sowie ein breiteres Einsatzspektrum ein. Sie ergänzen das Basismodul somit je nach Ausstattung der Feuerwehr. Welche Ergänzungsmodule in einer Feuerwehr ausgebildet werden, liegt in der Entscheidung des Kommandanten. Maßgabe sollen hier die vorhandenen Einsatzmittel und das mögliche Einsatzspektrum sein. Wenn Feuerwehren aufgrund der Alarmierungsplanung zu Einsätzen alarmiert werden, bei denen Gerätschaften einer benachbarten Feuerwehr eingesetzt werden, die sich nicht auf den eigenen Fahrzeugen befinden, sollten die Einsatzkräfte diese ebenfalls bedienen können. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die zutreffenden Ergänzungs-module ebenfalls zu absolvieren, eventuell auch durch interkommunale Zusammenarbeit oder unter Einbindung der Landkreisausbildung. Denn die Ausbildung an den Gerätschaften ist Voraussetzung dafür, um im Einsatz mit diesen sicher und zielgerichtet umzugehen (Quelle: SFS-Bayern) 
 
Inhalte  
  • Retten aus dem Gefahrenbereich 
  • Trennschleifmaschine, Säbelsäge 
  • Wasserförderung über lange Schlauchstrecke 
  • Tauchpumpe, Wassersauger 
  • Kartenkunde – Geodaten für die Feuerwehr 
  • Belüften von Gebäuden im Brandeinsatz 
 
Nach dem Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ sowie den „Ergänzungsmodulen“ können die Teilnehmer die Abschlussprüfung (ebenfalls schriftlich und praktisch) ablegen und haben bei Erfolg die Qualifikation zum Truppführer. 
 
Voraussetzungen 
Bei Beginn: Mindestalter 16 Jahre (für bestimmte Teile 18 Jahre)  
siehe KUVB Information 01/2019: Ausbildung in „gefährlichen Tätigkeiten“ oder mit „gefährlichen Geräten“ https://t1p.de/rkfx sowie Teilnahme von Feuerwehranwärtern vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an Einsätzen der Feuerwehr https://t1p.de/4eq7  (Quelle SFS-Bayern) 
 
Ausbildungsdauer 
Je nachdem welche Teile durchgeführt werden (Praxis) 
 
Ausrüstung 
  • Praxis: Vollständiger Schutzanzug bei Jugendlichen entsprechend der Jugendschutzanzug nach DJF-Richtlinie 
 
Organisation 
Die MTA wird durch die Feuerwehren selbst ausgebildet, eine gemeinsame Ausbildung in den KBM-Bereichen ist ausdrücklich erwünscht und wird so weit wie möglich durch die Inspektion gefördert! Die Gebiets-KBMs unterstützen bei der Planung und der Durchführung 
 
Die Ausbilder (z.B. GF, ZF) sind aus den eigenen Reihen zu stellen  
 
Bestimmte Ausbildungsinhalte wie beispielsweise PSNV, Funk, Gefahrgut können nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbereichen durch die Fach-KBMs und oder die Fachberater der Kreisbrandinspektion durchgeführt bzw. unterstützt werden. 
 
Bei der Abnahme sollte ein Abnahmeberechtigter der Kreisbrandinspektion anwesend sein.