Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain

Freiplatzgutscheine für 40- und 50-jährigen aktiven Feuerwehrdienst können üblicherweise im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain eingelöst werden - siehe: fp40.de

Gästehaus und Restaurant St. Florian
Feuerwehrheimstr. 12-18
83457 Bayerisch Gmain
Tel: 08651/9563-0
Fax: 08651/9563-50
info@feuerwehrheim.de

Normaler Buchungsablauf

  1. Nachdem Sie Ihren Gutschein erhalten haben, vereinbaren Sie mit dem Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain Ihren Urlaubstermin. Rufen Sie dort an oder senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail, Fax oder Post.

  2. Füllen Sie das Anmeldeformular für FP 40 oder FP 50 aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie des Gutscheins an das Feuerwehrerholungsheim.

  3. Bei Anreise wird der Originalgutschein benötigt.

  4. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung und des Gutscheins sendet das Feuerwehrerholungsheim Ihnen die Reservierungsbestätigung.

  5. Denken Sie an eine Reiserücktrittsversicherung, da bei Absage, Krankheit oder Nichtanreise eine Stornogebühr anfällt.

  6. Ihr wohlverdienter Urlaub steht nichts mehr im Wege.

Temporäre Ausnahmeregelungen

Aufgrund von COVID-19-bedingten Schließungen entstand ein Gutscheinstau. Zur Lösung dieses Problems gibt es zwei temporäre Ausnahmeregelungen:

Ausnahmeregelung 1: Alternative Hotels

Sie können den Gutschein in sieben ausgewählten Hotels einlösen, eventuell mit Zuzahlungen. Eine Liste mit den Hotels und Anmeldeformularen steht zum Download bereit.

Buchungsablauf:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im gewünschten Hotel.
  2. Senden Sie das „Anmeldeformular FP40/FP50 extern“ und eine Kopie Ihres Gutscheins an das Gästehaus St. Florian in Bayerisch Gmain. Fügen Sie auch den Gutschein der Gemeinde für den mitreisenden Partner bei.
  3. Die Daten werden in Bayerisch Gmain erfasst und an das entsprechende Hotel weitergeleitet.
  4. Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung vom gewünschten Hotel.
  5. Bei der Anreise geben Sie den Original-Gutschein an der Hotelrezeption ab.

Ausnahmeregelung 2: Eigenes Hotel in Bayern wählen

Wenn eine Buchung im Feuerwehrerholungsheim nicht möglich ist, kann der Gutschein bis Ende 2024 auch für einen Aufenthalt in einem selbst gewählten Hotel in Bayern genutzt werden. Die Kosten bis zu 300 € können beim Landratsamt erstattet werden.

Voraussetzungen für die Auszahlung:

  • Vorlage des Original-Freiplatz-Gutscheins, gültig zum Reisezeitpunkt (grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe; Gutscheine aus den Jahren 2019 und 2020 sind aufgrund von Corona-bedingten Schließungen jetzt 3 Jahre gültig).
  • Bestätigung des Feuerwehrerholungsheims über den erfolglosen Buchungsversuch und Hinweis auf die Hotelnutzung (siehe externe Hotelvorschläge).
  • Original-Hotelrechnung mit Reisezeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2024.

Es ist im Vorfeld mit der Gemeinde zu klären, dass sie die gleiche Vorgehensweise für den Gutschein der Begleitperson wie das Landratsamt übernimmt.

Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband wünschen allen Freiplatzinhabern und ihren Begleitpersonen einen erholsamen Urlaub als Dank für ihre langjährige Feuerwehrdienstleistung.